§ 68 Abs 1 AVG (Bescheid, Rechtskraft; Identität der Sache, keine neue Rechts- oder Sachlage, Abänderungsantrag betreffend einen Auflagenpunkt in einem Genehmigungsbescheid betreffend eine Rotwildfütterungsanlage)
VwGG AVG § 42 Abs 1 (Rechtswidrigkeit keine; in diesem Fall einer Abweisung des Abänderungsantrages statt Zurückweisung desselben gemäß § 68 Abs 1 AVG )