§ 69 Abs 1 Z 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, ua Erschleichung eines Bescheides)
§ 69 Abs 3 AVG (amtswegige Wiederaufnahme)
§ 70 Abs 3 letzter Satz AVG (keine abgesonderte Berufung gegen die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme, Zulässigkeit der VwGH-Beschwerde gegen den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid)