§ 10 Abs 1 AVG (gewillkürte Vertretung; Überbringung einer Prozesserklärung indiziert nicht Vertretungsmacht)
ZustellG (Zustellung eines amtlichen Schriftstückes, Ersuchen um teilweises Vorlesen durch den Zusteller, Verweis des Zustellers an einen Rechtsanwalt; Abgabe des Schriftstückes in der Kanzlei des Anwaltes; keine Annahmeverweigerung, Wirksamkeit der Zustellung der Partei gegenüber)