§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; ersatzlose Behebung einer Baubewilligung nach Aufhebung ihrer Grundlage im Schwarzbautengesetz; Antrag bliebe unerledigt)
VwGH 05.12.2000, 99/06/0120, 99/06/0121
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; ersatzlose Behebung einer Baubewilligung nach Aufhebung ihrer Grundlage im Schwarzbautengesetz; Antrag bliebe unerledigt)
VwGH 05.12.2000, 99/06/0120, 99/06/0121