§ 42 Abs 1 AVG idF BGBl I 1998/158 (Präklusion; Verlust der Parteistellung; Anwendung der neuen Fassung auf Tatbestände, die nach 31. 12. 1998 verwirklicht wurden)
§ 27 Abs 1 Stmk BauG idF BGBl I 1998/158 (Verlust der Parteistellung bei Nichterhebung von Einwendungen bis zur oder in der mündlichen Verhandlung; persönliche Ladung nur für Anrainer im 30 m-Bereich)