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VwGH 23. 1. 2000, 97/21/0734 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/970ZfV 2002, 431

§ 52a Abs 1 VStG (Neufassung des Bescheidspruches; Beschwerderecht, keines; keine Bekämpfung des ursprünglichen Bescheides; Besserstellung)

VwGH 23.01.2000, 97/21/0734

Erlässt die Berufungsbeh einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten B, mit dem eine Neufassung des B-Spruchs (umfassend alle Spruchelemente des § 44a VStG) erfolgt, so scheidet der erste BerufungsB aus dem Rechtsbestand aus und wird durch den neuen (auf § 52a Abs 1 VStG gestützten) B ersetzt. Der neue B tritt an die Stelle des ursprünglichen.

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