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VwGH 21. 11. 2000, 2000/05/0240 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2002/966ZfV 2002, 430

§ 17 Abs 1 VStG (Verfall, nur Gegenstände, die im Eigentum des Täters oder eines Mitschuldigen stehen oder ihnen vom Verfügungsberechtigten überlassen worden, sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen; Verfall als Sicherungsmittel; Verfahren nach AVG; Verfall unabhängig von Strafe)

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