§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, ordentliches Verfahren; nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommende Erschwerungsgründe und Milderungsgründe; Ausländer; Bestrafung wegen unzulässiger Verwendung eines Freizeitwohnsitzes; kein Milderungsgrund unverschuldete Unkenntnis der Strafbestimmung)
VwGH 25.01.2000, 99/06/0144