Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerden, Zulässigkeit, Rechtsverletzungsmöglichkeit)
VwGH 20.03.2001, 2000/11/0285
Da im BeschwFall kein mündl verkündeter B vorliegt, scheidet eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bfs durch die Zurückw seines A auf schriftl Ausfertigung eines mündl verkündeten B gem § 62 Abs 3 AVG und die Abw seiner Berufung gegen diesen ZurückwB sowie seines WiedereinsetzungsA gegen die Versäumung der Frist auf schriftl Ausfertigung eines mündl verkündeten B aus. Zurückw.