§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Begriff; sonstige Gegenstandslosigkeit; implizite Aufhebung eines Zurückweisungsbescheides durch nachfolgende Entscheidung in der Sache formelle Klaglosstellung im Verfahren über Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid)
VwGH 05.12.2000, 2000/06/0049