§ 83 Abs 4 Krnt VergabeG (Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen des Auftraggebers, Nichtigerklärung nach Zuschlagserteilung, keine, Feststellung über behauptete Rechtsverletzung; Antragstellung auf Nachprüfung nach Zuschlagerteilung, keine)
VwGH 22.02.2001, 2000/04/0041