§ 4 Abs 1 Z 2 Flughafen-BodenabfertigungsG 1998 (Zahl der Dienstleister und Selbstabfertiger; Vorfelddienste, darunter Ein- und Ausladen von Nahrungsmitteln, Beschränkung auf zwei)
§ 6 Abs 1 Flughafen-BodenabfertigungsG 1998 (Ausschreibung der Vergabe von Dienstleistungen im ABl der EG; Voraussetzungen; Festlegung einer Bewerbungsfrist auch ohne bes gesetzliche Regelung zulässig)