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VwGH 19. 12. 2000, 2000/05/0195 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2002/948ZfV 2002, 426

§ 9 Abs 6 Krnt StrG 1991 (keine subjektiven Rechte aus § 9 Abs 1 bis 4 )

§ 11 Abs 1 Krnt StrG 1991 (öffentliche Straßen, Herstellung; Bewilligung der Straßenbehörde; keine subjektiven Rechte)

§ 36 Krnt StrG 1991 (ebenso; Enteignung; Einwendung hinsichtlich der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Projekts)

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