§ 26a Abs 2 StVO (Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs, Haltestellen, Ermöglichung der ungehinderten Abfahrt)
§ 99 Abs 2 lit c StVO (Strafbestimmungen, besondere Rücksichtslosigkeit, strafsatzerhöhender Umstand, besonderes Ausmaß mangelnder Rücksichtnahme, Vorliegen zusätzlicher Sachverhaltselemente)