§ 5 Abs 2 zweiter Satz Z 1 idF 19. Nov StVO (Atemluftprobe; Lenken in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Überqueren eines schmalen Gehsteiges)
VwGH 05.07.2000, 99/03/0431
Das Lenken eines Fahrzeuges iSd § 5 Abs 2 zweiter Satz Z 1 StVO setzt nicht voraus, dass sich das Fahrzeug „zur Gänze“ auf einer öff Verkehrsfläche befindet; wurde mit einem Fahrzeug ein - wenn auch schmaler - Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) überquert, liegt jedenfalls ein Lenken vor. Damit erübrigt sich eine Untersuchung, ob nicht bereits die Hofeinfahrt des Gasthauses, auf der der Bf nach seinem eigenen Vorbringen das Motorfahrrad in Betrieb genommen hat, als Straße mit öff Verkehr anzusehen ist (VwGH 28.02.1997, 95/02/0348). Abw.