§ 5 Abs 4 StVO (Alkoholbeeinträchtigung, Alkomattest, Vorführung, Verweigerung; Tatbildverwirklichung, Voraussetzung des tatsächlichen Lenkens, keine)
VwGH 09.03.2001, 97/02/0034
IZm der Frage, ob an den Bf zu Recht eine Aufforderung nach § 5 Abs 4 StVO erging (und dieser nicht Folge geleistet wurde), kommt es nicht darauf an, ob diese Voraussetzungen auch in Hinsicht auf eine andere Person zutrafen. Abw.