§ 34 ASVG (Meldepflicht; Erhöhung des Arbeitsentgelts; Wirksamkeit der arbeitsrechtlichen Vereinbarung)
VwGH 20.12.2000, 2000/08/0197
Im Falle der Meldung einer Änderung (Erhöhung) des Arbeitsentgelts konnte die Meldepflicht - außer im Falle einer vorgezogenen tatsächl Gewährung einer Bezugserhöhung - nicht früher eintreten, als der Anspruch auf dieses Entgelt entstanden ist. Die bel Beh und die mitbeteiligte Partei gehen offenbar übereinstimmend davon aus, dass der Anspruch auf das Entgelt vom Zustandekommen einer Vereinbarung zw der bf Partei und ihren DN abhing, dass also der Anspruch nicht etwa zumindest zum Teil durch das Inkrafttreten kollektivvertragl Regelungen bestimmt gewesen ist.