§ 420 Abs 5 ASVG (Mitglied des Verwaltungskörpers der Versicherungsträger; Zuständigkeit zur Entscheidung bei Streitigkeiten um Rechte aus der Mitgliedschaft zu einem Vertretungskörper; Funktionsgebühren)
VwGH 21.02.2001, 2000/08/0033
1. Der Bf war bis zu seinem Ausscheiden aus dieser Funktion am 27. 9. 1999 Vizepräs des Hauptverbandes der österreich SozVersTräger.