§ 70 Abs 2 ASVG (Erstattung von Überschreitungsbeträgen aus Mehrfachversicherung in der Pensionsversicherung; Präklusionsfrist; Erfordernis eines schriftlichen Antrages)
VwGH 14.03.2001, 98/08/0411
Der Bf wendet gegen die Auffassung der bel Beh, der A nach § 70 Abs 2 ASVG sei schriftl und für das Jahr 1993 spätestens bis 31. 1. 1994 bzw für das Jahr 1994 spätestens bis 31. 1. 1995 einzubringen, ein, bei dieser AFrist könne es sich ledigl um eine „administrative Fristbegrenzung“ handeln. Ein VerfFehler könne nichts an der Rechtmäßigkeit seines Begehrens ändern.