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VwGH 24. 1. 2001, 97/08/0610 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/921ZfV 2002, 418

§ 36 Abs 5 AlVG (Notstandshilfe; Erhöhung von Freibeträgen in berücksichtigungswürdigen Fällen; RL des AMS Österreich; Unterhaltsverpflichtungen gegenüber im Ausland lebenden Elternteilen)

VwGH 24.01.2001, 97/08/0610

Was die Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung des Bf betrifft, so gehen beide Parteien davon aus, dass die tatsächl Aufwendungen aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen des Bf gegenüber seinen in Indien lebenden Eltern grundsätzl von der genannten RL umfasst werden und dass diese das Ausmaß der Anrechenbarkeit des Einkommens der Gattin des Bf im entsprechenden Ausmaß durch eine (weitere) Freigrenzenerhöhung vermindern können. Beide Parteien gehen ferner davon aus, dass den Bf gegenüber einen Eltern grundsätzl eine Unterhaltsverpflichtung iSd § 143 ABGB trifft, wobei allerdings Feststellungen über das Ausmaß seiner Unterhaltspflicht sowie darüber, auf welche Zeitabschnitte (Monate) die vom Bf behaupteten Zahlungen entfallen, fehlen. Diese Feststellungen wären aber erforderl, um die von der bel Beh vorgenommene rechtl Beurteilung überprüfen zu können.

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