§ 50 AlVG (Einstellung des Arbeitslosengeldes; Abmeldungsgrund; Anzeige des früheren Dienstgebers)
VwGH 20.12.2000, 96/08/0403
Die bel Beh hat im vorliegenden Fall zu Unrecht angenommen, die Vorlage des Schreibens des früheren DG des Bf könne als Anzeige des erst für die Zukunft erwarteten Abmeldungsgrundes gewertet werden, die zur Folge habe, dass der Arbeitslose im Falle der Unterlassung einer gegenteiligen „Anzeige“ des Nichteintritts der erwarteten Sachverhaltsänderung damit rechnen müsse, dass ihn das AMS ohne weitere Kontaktaufnahme als nicht mehr vermittelbar behandeln würde. Da dies nicht zutrifft, kommt es auf den vom Bf behaupteten Inhalt der ihm bei der Antragsabgabe zuteil gewordenen Belehrung nicht mehr an (vgl auch den im Erk v 26.03.1996, 94/08/0013, behandelten Fall einer bei der AStellung sogar „vereinbarten“ Einstellung der Leistung und demgegenüber im vorliegenden Fall die Darstellung, der Bf sei aufgefordert worden, mitzuteilen, „ob“ die Beschäftigung zustande komme). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.