vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 12. 2000, 96/08/0307 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/918ZfV 2002, 418

§ 36 Abs 5 AlVG (Sondernotstandshilfe; Einkommen des Ehegatten; Freibeträge; Wohnraumbeschaffung; Kanalanschlussgebühr)

VwGH 20.12.2000, 96/08/0307

Der bel Beh ist nicht zu folgen, wenn sie die Kanalanschlussgebühr, die mit monatl Ratenzahlungen in der Höhe von 3.213,40 S eine nicht vernachlässigbare finanzielle Belastung darstellen musste, in ihrer E ohne Angabe näherer Gründe nicht berücksichtigt hat. Die Bezeichnung der Gebühr „als zwischenzeitig gestundet“ konnte dafür - angesichts der von der Bfin bescheinigten Stundung nur bis zu einem Zeitpunkt vor ihrer AStellung - keine ausreichende Begründung sein. Wenn die bel Beh darauf verweist, es seien keine Bemühungen, eine weitere Stundung zu erreichen, dargetan worden, und es widerstrebe dem Zweck der begehrten Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, wenn „durch die Aufnahme einer weiteren Zahlung“ die dadurch entstehende Last im Ergebnis auf die Versichertengemeinschaft überwälzt werde, so ist dem entgegenzuhalten, dass die bel Beh in ihrer E nicht erkennbar davon ausgegangen ist, der Ehegatte der Bfin hätte von einer Entrichtung der restl Raten auch weiterhin - gemeint offenbar für die gesamte Dauer der von der Bfin beantragten Leistung - absehen können. Eine mangelnde Mitwirkung kann der Bfin in diesem Zusammenhang angesichts des von ihr vorgelegten Schreibens nicht vorgeworfen werden (VwGH 16.06.1992, 92/08/0011). Dass die Kanalanschlussgebühr zu den Kosten der Wohnraumbeschaffung zähle, bezweifelt auch die bel Beh nicht. Das bloße Fehlen der „Darlehensform“ kann nicht dazu führen, dass die Ratenzahlungsverbindlichkeiten im Gegensatz etwa zu Verbindlichkeiten aus einem zu ihrer Begleichung aufgenommenen Privatdarlehen nicht berücksichtigbar sei. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!