§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit; Tätigkeit als Geschäftsführer; anwartschaftsbegründende Beschäftigung bei derselben Gesellschaft)
VwGH 20.12.2000, 96/08/0222
Der Bf hat bei der AStellung eine Arbeitsbescheinigung der G GmbH vorgelegt, wonach er bei dieser Ges v 1. 4. 1992 bis zum 15. 11. 1994 als Fensterputzer tätig gewesen sei. Nach dem Inhalt der Arbeitsbescheinigung endete das Beschäftigungsverhältnis am 15. 11. 1994 infolge Kündigung durch den DG, mangels Auftragsleistung. Die E der bel Beh stützte sich ausdrückl auch darauf, dass der Bf seit 1991 eingetragener Geschäftsführer der G GmbH sei.