§ 12 Abs 3 lit a AlVG (Arbeitslosigkeit; Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten; familiäre Beistands- und Mitwirkungspflichten; Prüfung des Fortbestandes eines Beschäftigungsverhältnisses)
VwGH 20.12.2000, 95/08/0205
Im vorliegenden Fall soll eine Bezieherin von Arbeitslosengeld, deren anwartschaftsbegründendes Beschäftigungsverhältnis eine Angestelltentätigkeit im Unternehmen ihres Ehegatten gewesen war, nach dem behaupteten Ende des Beschäftigungsverhältnisses weiterhin in diesem Unternehmen mitgearbeitet haben. Die bel Beh hat dies als Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses gewertet, während in der Beschw ua ausgeführt wird, bei Diensten zw Ehegatten sei „im Zweifel“ von der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten auszugehen.