§ 2a BSVG (Pensionsversicherung von Ehegatten; gemeinsame Betriebsführung)
VwGH 21.02.2001, 95/08/0143
Wird ein land(forst)wirtschaftl Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr von Ehegatten geführt, so sind nach § 2a Abs 1 idF der 16. Nov zum BSVG erst ab 1. 1. 1992 beide Ehegatten in der Pensionsvers iSd § 2 pflichtvers. Auf vor In-Kraft-Treten dieser Best gelegene Zeiten kann diese wegen der im SozVersRecht grundsätzl gegebenen zeitraumbezogenen Betrachtungsweise (vgl etwa VwGH 19.10.1993, 92/08/0168, und v 16.05.1995, 94/08/0295) nicht angewendet werden. Abw.