§ 12 Abs 5 Sbg SHG (Überschreitung des Richtsatzes bei erhöhtem Bedarf; Ermittlung des erhöhten Bedarfes durch medizinische Gutachten; Diät)
VwGH 20.02.2001, 2000/11/0275
Erfordert die durch die Krankheit eines Hilfesuchenden bedingte notwendige Diätverpflegung Mehraufwendungen, so ist der festzustellende Mehraufwand aufgrund der persönl Verhältnisse des Hilfesuchenden als ein erhöhter Bedarf iSd § 12 Abs 5 Sbg SHG anzusehen. Die Bemessung des erhöhten Bedarfes erfordert in der Folge eine Begr (vgl VwGH 11.04.2000, 2000/11/0006).