§ 10 Wr SHG (Einsatz eigener Mittel, Hilfe Suchender muss über die Eigenmittel tatsächlich verfügen)
§ 16 Wr SHG (Krankenhilfe, Leistung auch dort möglich, wo Krankenversicherung nur teilweise die Kosten übernimmt)
VwGH 20.02.2001, 2000/11/0040
§ 10 Wr SHG (Einsatz eigener Mittel, Hilfe Suchender muss über die Eigenmittel tatsächlich verfügen)
§ 16 Wr SHG (Krankenhilfe, Leistung auch dort möglich, wo Krankenversicherung nur teilweise die Kosten übernimmt)
VwGH 20.02.2001, 2000/11/0040