Tir SHV (Unterkunft im Frauenhaus; Übernahme der Kosten; Selbstbehalt; Einkommen; Unterhaltszahlungen für Kinder)
VwGH 24.01.2001, 96/08/0091
Die vorliegende Beschw richtet sich gegen die unter dem Titel „Selbstbehalt“ vorgenommenen Anrechnung von Einkommen der Bfin. Diese Zuordnung sei nicht gesetzeskonform, da weder die Bfin noch ihr Sohn Patrick über eigenes Einkommen verfügten. Bei dem der Bfin angebl zustehenden Einkommen in Höhe von 8.618 S handle es sich um die Waisenpension für ihre Kinder Markus und Marion sowie die Unterhaltszahlungen für den Sohn Daniel.