vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 1. 2001, 96/08/0091 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2002/892ZfV 2002, 408

Tir SHV (Unterkunft im Frauenhaus; Übernahme der Kosten; Selbstbehalt; Einkommen; Unterhaltszahlungen für Kinder)

VwGH 24.01.2001, 96/08/0091

Die vorliegende Beschw richtet sich gegen die unter dem Titel „Selbstbehalt“ vorgenommenen Anrechnung von Einkommen der Bfin. Diese Zuordnung sei nicht gesetzeskonform, da weder die Bfin noch ihr Sohn Patrick über eigenes Einkommen verfügten. Bei dem der Bfin angebl zustehenden Einkommen in Höhe von 8.618 S handle es sich um die Waisenpension für ihre Kinder Markus und Marion sowie die Unterhaltszahlungen für den Sohn Daniel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!