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VwGH 20. 3. 2001, 2001/11/0065 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2002/890ZfV 2002, 408

§ 36a Abs 3 Z 2 lit b WehrG (Aufschub des Antritts des Grundwehrdienstes; bedeutender Nachteil durch Unterbrechung der Hochschulausbildung)

§ 36a Abs 3a WehrG (ebenso, Antrag als Voraussetzung)

§ 36 Abs 7 WehrG (Befreiung oder Aufschub, Unwirksamwerden einer Einberufung mit Erlassung des Aufschubbescheides)

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