§ 36a Abs 1 Z 1 WehrG (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht, besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; Wehrpflichtiger muss Gesellschafter sein; Harmonisierungspflicht von Angehörigen eines Wehrpflichtigen)
VwGH 23.01.2001, 2000/11/0206