§ 36 Abs 3 Z 1 WehrG (Aufschub des Grundwehrdienstes; laufende Schul- oder Hochschulausbildung; Aufschub nur bis zum Abschluss der zum Zeitpunkt der Stellung bereits begonnenen Ausbildung; Studium an ausländischer Hochschule)
VwGH 20.03.2001, 99/11/0102
2. Die RV enthält keinen Hinweis darauf, welches Verständnis von einer „laufenden Schul- oder Hochschulausbildung oder sonstigen Berufsvorbereitung“ § 36a Abs 3 Z 1 WehrG zugrunde gelegt wurde.