§ 26 Abs 5 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung bei Unterlassen der Beibringung eines Gutachtens nach § 24 Abs 4 ; Voraussetzungen)
§ 8 Abs 2 FSG (Gutachten durch Amtssachverständigen bei Erforderlichkeit besonderer Befunde oder einer Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle zur Erstattung eines ärztlichen Gutachtens)