§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (bestimmte Tatsache, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h; keine Entziehung der Lenkberechtigung, wenn zwischen der Tat und Einleitung des Entziehungsverfahrens über ein Jahr)
VwGH 20.02.2001, 2000/11/0279