§ 24 Abs 4 FSG (Aufforderungsbescheid zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens bei Zweifel an gesundheitlicher Eignung; Kostentragung durch Aufgeforderten; auch bei unzumutbarer finanzieller Belastung)
§ 24 Abs 4 FSG (Aufforderungsbescheid zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens bei Zweifel an gesundheitlicher Eignung; Kostentragung durch Aufgeforderten; auch bei unzumutbarer finanzieller Belastung)