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VwGH 20. 2. 2001, 2000/11/0167 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/867ZfV 2002, 401

§ 29 Abs 4 FSG (vorläufige Abnahme des Führerscheins gemäß § 39 und keine Wiederausfolgung, Berechnung der Entziehungsdauer ab dem Tag der vorläufigen Abnahme; Einberechnung der Zeit der vorläufigen Führerscheinabnahme in die Entziehungsdauer bei Wiederausfolgung des Führerscheins später als drei Tage ab vorläufiger Abnahme)

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