§ 25 Abs 3 Satz 2 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung, Anordnung begleitender Maßnahmen, Entziehungsdauer endet nicht vor Befolgung der Anordnung; auch bei Unmöglichkeit der Befolgung der Anordnung innerhalb des festgesetzten Entziehungszeitraums)
§ 27 Abs 1 Z 1 FSG (Lenkberechtigung, Erlöschen, nach Ablauf einer Entziehungsdauer von 18 Monaten; Nichteinrechnung der Zeiten der vorläufigen Führerscheinsabnahme)