§ 66 Abs 2 lit i KFG (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h; keine Möglichkeit der bloßen Androhung der Entziehung)
VwGH 20.03.2001, 99/11/0136
§ 66 Abs 2 lit i KFG (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h; keine Möglichkeit der bloßen Androhung der Entziehung)
VwGH 20.03.2001, 99/11/0136