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VwGH 9. 3. 2001, 97/02/0067 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/859ZfV 2002, 399

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzer, Lenkerauskunft; Strafverfahren, Bezeichnung lediglich als „Verantwortlicher und somit zur Vertretung des Zulassungsbesitzers nach außen Berufener“; Bezeichnung als vom Zulassungsbesitzer benannter Auskunftspflichtiger, keine)

VwGH 09.03.2001, 97/02/0067

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