Keine Verletzung (Gesetz)
VwGH 08.01.2001, 2000/12/0301
Keine Bedenken gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung der Studienbeihilfe bei unzureichenden Studiennachweisen nach den ersten beiden Semestern gem § 51 Abs 1 Z 5 StudFG (s Hochschulwesen).
Keine Verletzung (Gesetz)
VwGH 08.01.2001, 2000/12/0301
Keine Bedenken gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung der Studienbeihilfe bei unzureichenden Studiennachweisen nach den ersten beiden Semestern gem § 51 Abs 1 Z 5 StudFG (s Hochschulwesen).