§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, schon bei Möglichkeit der Gefährdungen, Belästigungen oder Beeinträchtigungen; Altreifenlager, Baubehörde, Hintanhaltung der Brandgefahr bei Einhaltung von Auflagen)
§ 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Genehmigungspflichtige Betriebsanlage, Betreiben ohne Genehmigung)