§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, juristische Person, Entziehungsgründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss, Aufforderung zur Entfernung unter Fristsetzung, Ausübung unmittelbar verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine)
§ 67c AVG (Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung)