§ 8 Abs 1 GütBefG 1995 (zwischenstaatliche Kontingente)
§ 8 Abs 2 GütBefG 1995 (Vergabe der vereinbarten Kontingente)
§ 1 Abs 2 Kontingenterlaubnis-VergabeV BGBl 1994/974 (Kontingenterlaubnisse sind „insb Einzelgenehmigungen einschließlich Ökopunkte“; mit der Ausgabe wird die Berechtigung zur Durchführung von Transitfahrten verliehen; nicht in Bescheidform erfolgende Genehmigung)