Art 119a Abs 5 B-VG (Gemeindebescheid, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung; Aufhebung eines Gesetzes vor Entscheidung der Vorstellungsbehörde, Ausdehnung der Anlassfallwirkung; Anwendung der bereinigten Rechtslage bei Prüfung des Gemeindebescheides)
VwGH 05.12.2000, 99/06/0120, 99/96/0121