§ 89 Abs 2 Z 1 FrG 1997 (Zuständigkeit; Drittstaatsangehörigkeit; Niederlassungsfreiheit; Niederlassungsbewilligung; Witwe nach österreichischem Staatsangehörigen; aufrechtes Eheband; Gemeinschaftsrecht; Inländerdiskriminierung; Bleiberecht; Verwandte in aufsteigender Linie; Unterhalt; fehlende Erwerbsabsicht; Ermessensentscheidung; Landeshauptmann; unzuständige erstinstanzliche Behörde; Übermittlungspflicht; Wahrnehmung durch Berufungsbehörde)