§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Irak, Sympathisant einer regimekritischen Partei, wöchentliche Einvernahmen, Misshandlungen; Strafe wegen illegaler Ausreise und Auslandsaufenthalt, mögliche Asylrelevanz; keine gefahrlose Rückkehr in Nordirak)