§ 19 FrG 1992 (Ausweisung; Privat- und Familienleben; zweijähriger Aufenthalt im Bundesgebiet; Einreise mit Touristensichtvermerk; Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens)
VwGH 20.03.2001, 97/21/0465
Dem Bf sei von der österr Botschaft in Ankara ein bis zum 15. 1. 1995 gültiger Touristensichtvermerk erteilt worden. Er verfüge über keine andere Aufenthaltsberechtigung. Seit 16. 1. 1995 halte er sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Nach der zwingenden Bestimmung des § 17 Abs 1 FrG 1992 sei bei einem rechtswidrigen Aufenthalt die Ausweisung zu verfügen.