§ 75 Abs 1 GehG (Exekutivdienst, Verwendungszulage, Verwendung auf einem einer höherwertigen Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz; Abteilungsbeamtin in der Krankenabteilung im Justizwachdienst)
§ 143 Abs 1 BDG (ebenso, Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen)