§ 67 Abs 2 Tir ROG (Flächenwidmungsplan, Genehmigung durch die Landesregierung, Versagungsgründe)
§ 67 Abs 3 Tir ROG (ebenso; Versagung; Widerspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept oder Versagungsgrund nach Abs 2; Fehlen der Änderungsvoraussetzungen nicht ausdrücklich als Versagungsgrund)