§ 15 Abs 1 Tir ROG 1994 idF LGBl 1996/4 (Freizeitwohnsitz, Ausnahmen; Privatzimmervermietung oder Ferienwohnung; Voraussetzung nach Privatzimmervermietungsgesetz, Voraussetzungen für Ferienwohnung; Beweiserhebung und Beweiswürdigung bezüglich der Umstände der Verwendung der Wohnung; Jagdtrophäen eines Gastes in der Wohnung)
§ 15 Abs 6 Tir ROG 1994 (Verwaltungsübertretung; Verwenden lassen einer Wohnung als Freizeitwohnsitz)