§ 67 Abs 1 Tir ROG 1997 (örtliches Raumordnungskonzept, aufsichtsbehördliche Genehmigung)
§ 67 Abs 2 lit e Tir ROG 1997 (ebenso, Versagungsgründe; Nichteignung der Sicherstellung einer geordneten räumlichen Entwicklung iSd Ziele der örtlichen Raumordnung; Raumordnungsziel der weitestgehenden Vermeidung von Nutzungskonflikten und wechselseitigen Beeinträchtigungen bei Zusammentreffen verschiedener Baulandwidmungen)